Häufig gestellte Fragen

Haben Sie einen Erstgesprächstermin für mich?

Wenn ein Termin für ein Erstgespräch frei wird, dann können Sie diesen regelhaft über mein Online-Terminbuchungssystem buchen. Bitte füllen Sie die abgefragten Felder vollständig aus und beachten in das Feld Mitteilung ihr Geburtsdatum zu schreiben. In unregelmäßigen Abständen stelle ich auch kurzfristig Termine in die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung ein. Diese sind dann für gesetzlich Versicherte über die die E-Terminservicestelle oder über die Telefonnummer des Patientenservices 116117 buchbar.

Es gibt keine freien Terminzeiten, was kann ich tun?

Für Erstgespräche gilt aktuell, dass freie Termine bis zu fünf Tage, und für die Folgetermine im Rahmen der Abklärung bis zu sechs Tage im Voraus sichtbar sind. Wenn sie angezeigt bekommen, dass "es keine freien Terminzeiten gibt", dann bedeutet dies, dass gerade alle Termine für die folgenden sechs bzw. fünf Tage belegt sind. Wenn nun ein Termin frei wird, etwa durch die Absage durch eine Patientin oder einen Patienten, wird dieser sofort wieder zur Buchung frei geschaltet. Leider gibt es technisch keine Möglichkeit sich durch das System über frei werdende Termine informieren zu lassen. Hilfreich ist es daher 1-2 Mal am Tag nach frei werdenden Terminen zu sehen.

Wie buche ich einen Termin bei ihnen über die Terminservicestelle?

Wenn aktuell ein Termin für ein Erstgespräch bei der Terminservicestelle eingestellt ist, geht das wie folgt: Online buchen Sie ihren Termin über die E-Terminservicestelle, indem Sie in die Suchmaske unter "Fachrichtung" Psychotherapeutische Sprechstunde Erwachsene und unter "PLZ des Wohnortes" 55252 eintragen. Telefonisch können Sie den Termin über die Telefonnummer des Patientenservices 116117 buchen.

Haben Sie einen Therapieplatz für mich?

Bevor die Frage nach einem Therapieplatz relevant wird, ist es grundsätzlich wichtig den Bedarf in den Sprechstunden und den Probegesprächen genau zu prüfen. Besteht der Bedarf einer psychotherapeutischen Behandlung und eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ausreichend erfolgsversprechend, dann geht es um die Frage nach den Terminen. Der Zeitpunkt für regelmäßige Termine zu einer festen Zeit und an einem festen Wochentag ist für mich gerade nicht absehbar. Dies liegt sowohl an den Besonderheiten einer psychotherapeutischen Behandlung, als auch an ihren eigenen Terminmöglichkeiten. Letztlich geht es also um eine konkrete Absprache und ein Bemühen einen gemeinsamen, regelmäßigen Termin zu finden.

Wie sage ich einen Termin wieder ab?

Bitte sagen Sie den Termin immer über den Link in ihrer Bestätigungsemail des Online-Terminbuchungssystems ab. Falls Sie den Termin (zusätzlich) in der E-Terminservicestelle gebucht haben, bitte sagen Sie den Termin (auch) dort ab. Falls Sie ihren Termin weniger als 24h vorher absagen, bitte beachten Sie die Bedingungen der (gegebenenfalls) getroffenen Honorarausfallvereinbarung.

Kann mein Termin auch als Videositzung stattfinden?

Das Erstgespräch und die folgenden Sitzungen zur Abklärung müssen in Präsenz stattfinden. Im Rahmen einer laufenden Psychotherapie ist das nach einer entsprechenden Aufklärung möglich.

Ich bin aktuell in einer Tagesklinik/einer psychosomatischen Reha o.ä., kann ich in der Zeit des Aufenthalts auch einen Termin bei ihnen wahrnehmen?

Wenn sie zur Zeit des Termins noch in (teil-)stationärer Behandlung sind, kann leider kein Termin zu Lasten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen stattfinden. Besonders sinnvoll ist es zunächst die Entlassung abzuwarten und dann den Bericht der Klinik für ein Erstgespräch mitzubringen, da dies erlaubt ihre Symptomatik und Lebenssituation besser einzuschätzen.

Was mache ich bei einer akuten psychischen Krise, bei der es nicht möglich ist auf einen Termin zu warten?

Bei Notfällen rufen Sie bitte entweder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigungen (bundesweite Telefonnummer: 116 117) oder direkt beim örtlich nächsten psychiatrische Krankenhaus an.

Darüber hinaus könnte eine anonyme und kostenlose Beratung über die Telefonseelsorge kurzfristig entlasten. Sie ist 24h unter 0800 1110111 oder 0800 1110222 erreichbar.

Stellen Sie psychotherapeutische Indikationsschreiben für geschlechtsangleichende Maßnahmen aus?

Grundsätzlich ja. Gleichzeitig ist ihr Wunsch vermutlich, dass dieses Gutachten auch von ihrer Krankenkasse für die Kostenübernahme der entsprechenden Maßnahmen angenommen wird. Um diesem Wunsch zu entsprechen muss das Indikationsschreiben der Begutachtungsleitlinie/Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes entsprechen. Da die Erstellung des Gutachtens von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, erfolgt die Abrechnung direkt mit ihnen, im Gespräch schließen wir dazu eine individuelle Honorarvereinbarung.

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